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Vereinigtes königreich großbritannien und nordirland: reise- und sicherheitshinweise.

Letzte Änderungen: Einreise und Zoll - Visum Redaktionelle Änderungen

Natur und Klima

Einreise und zoll, länderinfos zu ihrem reiseland, weitere hinweise für ihre reise.

Einschließlich Britische Überseegebiete

Einreise/Brexit

Bei Einreise in das Vereinigte Königreich (außer für die Einreise nach Gibraltar) ist grundsätzlich ein Reisepass notwendig. Die Einreise mit Personalausweis ist nicht möglich. Dies gilt auch für Transitreisende. Weitere Hinweise siehe Einreise und Zoll.

Endspurt zum NATO -Gipfel in Washington: Informelles Treffen der NATO -Außenministerinnen und Außenminister in Prag

Am 31.05. treffen sich die Außenministerinnen und Außenminister der NATO in Prag. Auf der Agenda steht die Vorbereitung des Gipfeltreffens in Washington im Juli und die NATO -Unterstützung für die Ukraine.

Humanitäre Katastrophe in Gaza – Deutschland hilft

Die humanitäre Lage in Gaza ist weiterhin katastrophal. Um die Not zu lindern, hat Deutschland seine humanitäre Hilfe mehrmals deutlich aufgestockt. Hier erfahren Sie die Details.

Terrorismus

In den letzten fünf Jahren hat es vereinzelt Terroranschläge in Innenstädten gegeben (2023 in Nottingham, 2021 in Liverpool und 2020 in London).

Für Bedrohungslagen wegen Terrorismus gilt für das ganze Vereinigte Königreich die Stufe drei (von fünf) „Substantial“. Informationen zu den Warnstufen bietet das Joint Terrorism Analysis Centre/Security Service (MI5) .

Die britischen Behörden rufen dazu auf, gegenüber der Terrorgefahr wachsam zu sein, insbesondere auf verdächtige Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf andere mögliche Anzeichen terroristischer Handlungen zu achten.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Für Auskünfte über Sicherheitsvorkehrungen wenden Sie sich an das Home Office, Tel. +44 20 7035 4848 sowie an das Terrorism-National-Emergency.
  • Zur aktuellen Lage in Bezug auf Nordirland wenden Sie sich an die Police Service of Northern Ireland (PSNI), Tel. +44 845 600 8000.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

In Nordirland ist das Aufflammen lokaler Gewalt insbesondere während der „Marching Season“ von Mitte Juni bis Mitte August mit gewaltsamen Auseinandersetzungen von rivalisierenden paramilitärischen Gruppen und mit Sicherheitskräften möglich.

  • Verhalten Sie sich umsichtig.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen von Sicherheitskräften.

Kriminalität

In Großstädten und dort insbesondere an bei Touristen beliebten Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln kommt es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, vereinzelt auch zu Gewaltdelikten. In einzelnen Vierteln von Großstädten, aber insbesondere auch in den Britischen Überseegebieten kann die Kriminalität und Gewaltbereitschaft erheblich variieren.

  • Beachten Sie die hilfreichen Tipps der British Transport Police gegen u.a. Taschendiebe.
  • Erkundigen Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel nach der Sicherheit von Vierteln, die Sie nicht kennen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen, nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Das Klima im Vereinigten Königreich (Landesteile England, Schottland, Wales und Nordirland) ist gemäßigt, in den Britischen Überseegebieten tropisch bzw. subtropisch.

Im Vereinigten Königreich (Landesteile England, Schottland, Wales und Nordirland) können extreme Wetterlagen mit Stürmen und Starkregen nicht ausgeschlossen werden.

Im Nordatlantik und insbesondere in der Karibik ist von Juni bis Ende November Hurrikan-Saison. Auf Bermuda, den Britischen Jungferninseln, den Turks- und Caicosinseln, auf Montserrat und Anguilla kann es dann zu schweren Wirbelstürmen sowie erheblichen Überschwemmungen, Erdrutschen und Ausfall von Strom- und Kommunikationsnetzen kommen.

Einige Britische Überseegebiete, insbesondere St. Helena und Montserrat, liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

  • Verfolgen Sie in den Britischen Überseegebieten regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich ggf. mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Zuständige Auslandsvertretungen für die Britischen Überseegebiete

Die Botschaft London ist zwar die zuständige diplomatische Vertretung auch für die Überseegebiete des Vereinigten Königreichs, nimmt für diese aber keine konsularischen Aufgaben wahr. Für Anguilla, die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) und Montserrat ist die deutsche Botschaft in Port-of-Spain/Trinidad und Tobago konsularisch zuständig. Für Bermuda ist das Generalkonsulat in New York/ USA konsularisch zuständig. In Hamilton, Bermuda, gibt es einen deutschen Honorarkonsul , an den sich Reisende vor Ort in Notfällen wenden können. Für die Kaimaninseln (Cayman Islands) und Turks- und Caicosinseln ist die deutsche Botschaft in Kingston/Jamaika konsularisch zuständig. Für St. Helena (St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha) ist das deutsche Generalkonsulat in Kapstadt/Südafrika konsularisch zuständig.

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein enges Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen sowie in London U-Bahnen. Das Verkehrsnetz von Britischen Überseegebieten besteht in der Regel aus Busverbindungen und Taxis.

Informationen zum Autofahren in Großbritannien bietet Find-Your-Great-Britain.

Es herrscht Linksverkehr. Bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sollte sichergestellt werden, dass Scheinwerfer entsprechend eingestellt sind bzw. abgeklebt werden. Die Promillegrenze beträgt 0,8; in Schottland 0,5.

Vorfahrtsregelungen sind üblicherweise beschildert mit STOP oder GIVE WAY oder entsprechend markiert, wobei eine doppelte, weiße Querlinie STOP bedeutet, eine doppelte, unterbrochene Linie verlangt langsames Heranfahren.

An wenigen Kreuzungen ohne Regelung mit Schildern haben die Hauptstraßen Vorrang, ggf. gilt die Verständigung unter Verkehrsteilnehmern zur Reihenfolge des Weiterfahrens. Im Kreisverkehr hat der von rechts kommende Verkehr Vorfahrt, sofern nichts anderes markiert ist, es sollte so frühzeitig wie möglich in die richtige Spur eingefädelt werden. Blinkzeichen werden schon beim Einfahren entsprechend der gewünschten Fahrtrichtung gesetzt. Gelbe Markierungen am Fahrbahnrand bedeuten ein Parkverbot, rote ein Halteverbot, eine durchgezogene rote Doppellinie ein absolutes Halte- und Parkverbot.

Umweltzonen - (Ultra) Low Emission Zone

Bei Fahrten in den Großraum London müssen alle Fahrzeuge die erforderlichen Emissionsstandards der Ultra Low Emission Zone (ULEZ) oder der Low Emission Zone (LEZ) erfüllen. Um festzustellen, ob die Standards eingehalten werden oder eine entsprechende Gebühr gezahlt werden muss, ist eine vorherige Registrierung des Fahrzeugs bei der für die ULEZ und LEZ zuständigen Verkehrsbehörde Transport for London (TfL) notwendig.

Dies sollte zehn Tage vor Einreise erfolgen. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen. Ist ein Fahrzeug nicht registriert, wird automatisch davon ausgegangen, dass die Standards nicht eingehalten werden und eine entsprechende Gebühr bzw. Strafzahlung wird fällig. Ausführliche Informationen erteilt die TfL .

  • Wenn Sie beabsichtigen, mit einem Fahrzeug nach London zu fahren, informieren Sie sich genau bei TfL-Ultra Low Emission Zone.

Versicherungsnachweis

Autoreisende müssen für Fahrten in das Vereinigte Königreich eine „Grüne Deckungskarte“ als Nachweis ihrer Versicherungsdeckung mitführen. Reisende sollten vor Abreise prüfen, ob ihre Kfz-Versicherung das Gebiet des Vereinigten Königreichs abdeckt.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist im Vereinigten Königreich gültig. Ein internationaler Führerschein ist nicht erforderlich.

Darüber hinaus können Inhaber eines deutschen Führerscheins mit ständigem Wohnsitz im Vereinigten Königreich ihren Führerschein umtauschen, ohne dass eine erneute Fahrprüfung erforderlich ist. Der deutsche Führerschein kann genutzt werden, solange er gültig ist. Die britischen Regelungen sehen eine Erneuerung/Verlängerung des Führerscheins im Alter von 70 Jahren oder drei Jahre nach Wohnsitznahme in Großbritannien - je nachdem welcher Zeitpunkt der spätere ist - vor. Weitere Informationen können auf der Webseite der „Driver and Vehicle Licensing Agency“ (DVLA) nachgelesen werden.

Homosexuelle Handlungen sind im Vereinigten Königreich nicht strafbar und werden von der Gesellschaft weitgehend akzeptiert. Auch in den Britischen Überseegebieten sind homosexuelle Handlungen nicht strafbar. Allerdings sind die LGBTIQ -Rechte, der Schutz gegen Diskriminierung und die Akzeptanz in der Bevölkerung noch nicht vergleichbar mit denen im Vereinigten Königreichs (Landesteile England, Schottland, Wales).

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ .

Rechtliche Besonderheiten

Im Vereinigten Königreich ist das Mitführen folgender Waffen, die in Deutschland legal erworben werden können, verboten: CS-Gas- oder Pfefferspray-Sprühdosen, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge oder Schnappmesser mit Klingen länger als 7 cm.

Die Einfuhr von Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, ist grundsätzlich nicht erlaubt. Näheres kann unter Bestimmungen zum Mitführen von Messern und unter Bestimmungen und Beschränkungen zur Einfuhr von Schusswaffen, Messern, Schwertern und anderen Angriffswaffen eingesehen werden.

Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise an einem britischen Flughafen, der Besitz verbotener Waffen festgestellt, ist mit der sofortigen Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder sogar Haftstrafe sind in der Regel die Folge. Von den Verboten sind bestimmte Waffen und kleinere Personenkreise ausgenommen.

  • Wenn Sie mit einer Waffe oder mit Streumunition in das Vereinigte Königreich reisen möchten, sollten Sie sich unbedingt bei der britischen Botschaft oder bei einem der britischen Generalkonsulate in Deutschland erkundigen, selbst wenn Sie im Besitz eines deutschen Waffenscheins sind.

Beihilfe zu illegaler Einreise

Beihilfe zu illegaler Einreise ist im Vereinigten Königreich mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren sowie einem Bußgeld („civil penalty“) von 2.000 GBP pro illegal Einreisendem belegt.

  • Seien Sie bei der Mitnahme von Anhaltern besonders vorsichtig und vergewissern Sie sich eines Aufenthaltstitels.

Einfuhr und Besitz von Drogen sind strafbar.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist das britische Pfund Sterling (GBP). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes . Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Personalausweise werden grundsätzlich nicht als Reisedokumente für EU -Bürger (außer für die Einreise nach Gibraltar) anerkannt. Dies gilt auch für Transitreisende.

Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einem Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein muss. Ausnahmen bestehen für bestimmte EU -Bürger, die bereits einen Aufenthaltsnachweis für das Vereinigte Königreich besitzen, siehe Reisedokumente .

Erkundigen Sie sich zu Einreisefragen in das Vereinigte Königreich bei den zuständigen Britischen Vertretungen in Deutschland .

Informieren Sie sich auch im Brexit-Checker der britischen Regierung.

Mögliche Einreisebeschränkungen/ COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den zuständigen Britischen Vertretungen in Deutschland . Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19 .

Reisedokumente

Die Einreise in das Vereinigte Königreich ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein, Ausnahme: Gibraltar
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, vereinzelt Probleme bei der Anerkennung von verlängerten Kinderreisepässen

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, sollten nicht zur Reise benutzt werden. Selbst wenn sie inzwischen wieder als aufgefunden gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.

Die britische Regierung besteht für den Reiseverkehr grundsätzlich auf einem Reisepass, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Sie erkennt jedoch bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2025 bestimmte Ausnahmetatbestände an. So können diejenigen EU -Bürger, die ihren Aufenthalt bzw. ihre bisherigen Rechte als EU -Bürger im Vereinigten Königreich über einen sog. Pre-Settled oder Settled Status (britischer Aufenthaltsnachweis) gesichert haben, weiterhin mit Personalausweis die Grenze überqueren. Soweit in diesen Fällen beim Grenzübertritt der Personalausweis (und nicht der Reisepass) genutzt wird, empfiehlt sich zwecks Vereinfachung des Datenabgleichs durch die britische Grenzpolizei, dass Personalausweis und digitaler Nachweis des Aufenthaltsstatus verknüpft sind. Für diese Fälle sollten also beim digitalen Aufenthaltsstatus auch die Personalausweisdaten hinterlegt werden.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchs- und Geschäftsreisen von längstens 180 Tagen kein Visum.

In vielen anderen Fällen ist seit Oktober 2021 ein Visum erforderlich. Einreisen für Au-Pair-Aufenthalte sind gar nicht mehr und für Praktika nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen bei vorheriger Einholung eines Visums erlaubt. EU - Studierende müssen vorab ein Studentenvisum beantragen, wenn der geplante Aufenthalt sechs Monate überschreitet. In diesen Fällen ist eine Einreise zum Studienantritt ohne vorheriges Visum nicht möglich und hat bereits zu Zurückweisungen an der Grenze und Rückflügen nach Deutschland geführt.

Weitere Informationen finden sich auf der Webseite der britischen Regierung .

Die britische Regierung führt schrittweise das Erfordernis einer elektronischen Einreiseanmeldung (Electronic travel authorisation/ETA) ein. Das genaue Inkrafttreten dieses Erfordernisses für deutsche Staatsangehörige ist noch nicht bekannt. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten und müssen nachweisen, wo und bei wem sie sich aufhalten werden. Erwachsene, die zusammen mit Minderjährigen reisen, deren Zugehörigkeit nicht aus den Reisepässen hervorgeht - z. B. Pflegekinder mit abweichendem Familiennamen -, sollten mit Dokumenten ihre Berechtigung belegen können.

  • Beachten Sie die Hinweise des britischen Innenministeriums zur Einreise Minderjähriger.
  • Lassen Sie sich von der geplanten Unterkunft schriftlich bestätigen, dass ein Aufenthalt alleinreisender Minderjähriger möglich ist.

Einreisebestimmungen für die Britischen Überseegebiete Anguilla, Bermuda, Jungferninseln (British Virgin Islands), Kaimaninseln (Cayman Islands), Montserrat, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha und Turks- und Caicosinseln

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Anforderungen einzelner Fluggesellschaften über mitzuführende Dokumente können in Einzelfällen von staatlichen Regelungen abweichen.

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage eines Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen bis zum Ende der Reise gültig sein.

Für Touristen oder Geschäftsreisende ist ein Einreisevisum für deutsche Staatsangehörige nicht erforderlich. Aufenthaltsdauer: maximal 21 Tage, Verlängerung ist beim Department of Immigration zu beantragen.

Eine Arbeitsaufnahme für Touristen bzw. Geschäftsbesucher ohne Arbeitserlaubnis ist strikt untersagt.

Bei Einreise müssen ein Round-Trip Ticket, eine Hotel- oder Host-Adresse sowie Immigrations- und Zollformulare vorgelegt werden, die im Flugzeug nach Bermuda ausgehändigt werden.

Britische Jungferninseln (British Virgin Islands)

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen mindestens sechs Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.

Kaimaninseln (Cayman Islands)

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Die Beamten der Einwanderungsbehörde überprüfen bei Bedarf bei Einreise den Nachweis von ausreichenden finanziellen Mitteln und Vorliegen eines Rück- oder Weiterflugtickets.

Eine Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Einreise vor Ort ist grundsätzlich möglich und kann direkt bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Die Vorlage von Weiter- oder Rückflugtickets ist erforderlich.

St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von St. Helena , der britischen Regierung bzw. den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland . Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19 .

  • Vorläufiger Reisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise gültig sein.

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 90 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum ist erforderlich. Bei Einreise wird ein „Visitor's pass“, gültig für drei Monate, ausgestellt.

Der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung bei einem Aufenthalt länger als 48 Stunden ist erforderlich.

Turks- und Caicosinseln

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung der Turks & Caicos Islands . Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19 .

Für touristische Einreisen bei einer Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein Visum erforderlich. Ein Weiter- oder Rückflugticket muss vorgelegt werden.

Der Aufenthalt kann bei der Einwanderungsbehörde (Immigration) auf max. 60 Tage verlängert werden.

Ein- bzw. Ausreise in die Britischen Überseegebiete über die USA

Bei Ein- und Ausreise in die Britischen Überseegebiete über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind nicht für das US-amerikanische Visa-Waiver-Programm zugelassen. Bei einer Reise über die USA wird in diesen Fällen ein Visum benötigt.

Einfuhrbestimmungen

Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr der EU -Zollunion an. Seit diesem Zeitpunkt gelten die im Unionsrecht vorgesehen Zollförmlichkeiten für alle Waren, die

  • aus dem Vereinigten Königreich in das Zollgebiet der Union oder
  • aus dem Zollgebiet der Union in das Vereinigte Königreich verbracht werden.

Zollrechtliche Informationen bietet der deutsche Zoll zum Brexit.

Pflanzen und Lebensmittel

Zur Einfuhr von größeren Mengen von Pflanzen und Saaten muss ein Zertifikat vorgelegt werden. Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit.

Medikamente

Die Mitnahme von Medikamenten auf Urlaubsreisen in das Vereinigte Königreich ist grundsätzlich möglich. Es wird geraten, einen Begleitbrief des verschreibenden Arztes mit sich zu führen. Dieser sollte insbesondere enthalten: Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise, Liste der mitgeführten Medikamente (einschließlich Dosierung und Gesamtmenge). Weitere Informationen stellt die britische Regierung bereit.

Für alle Einreisen in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland muss ein EU -Heimtierausweis mitgeführt werden. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

Es ist wichtig die Reihenfolge zu beachten:

  • Tollwutimpfung: die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Einreise stattgefunden haben, regelmäßige Boosterimpfungen werden anerkannt, solange sie im geforderten Intervall stattgefunden haben.
  • Bei Hunden: Bandwurmbehandlung nicht weniger als 24 Std und nicht früher als 120 Std (fünf Tage) vor Einreise.

Alle Schritte müssen in einem EU Heimtierausweis eingetragen sein. Für die Rückreise in die EU bedarf es lediglich des in der EU ausgestellten Heimtierausweises. Für die Rückreise in die EU ist somit kein gesondertes Gesundheitszeugnis (AHC) aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland erforderlich.

Die genauen Bestimmungen und ggf. noch weitere Neuregelungen können auf dieser Webseite nachgelesen werden.

Für die direkte Einreise aus Deutschland in das Vereinigte Königreich (und auch Gibraltar) sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen .
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG .

Im Vereinigten Königreich gehört die Impfung gegen Meningokokken C wie in Deutschland zum Standardimpfprogramm für Kinder. Sie wird darüber hinaus auch bis zum 24. Lebensjahr für Schüler und Studenten empfohlen. Dieser Personenkreis sollte deshalb für einen Langzeitaufenthalt eine Schutzimpfung entsprechend der Empfehlung des Vereinigten Königreichs erhalten, siehe GOV.UK/department-of-health-and-social-care .

Eine Impfung gegen die Frühsommerenzephalitis FSME ist nicht erforderlich.

Medizinische Hinweise für die Falklandinseln, St. Helena, Ascension und Tristan da Cunha

  • Es bestehen keine internationalen Impfvorschriften. Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.

Medizinische Hinweise für die Karibik: Anguilla, Bermuda, Montserrat, die Britischen Jungferninseln (British Virgin Islands), die Kaimaninseln (Cayman Islands) und die Turks- und Caicosinseln.

Reisende nach Montserrat müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind, und aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen oder sich im Transit in einen Gelbfieberendemiegebiet aufgehalten haben.

  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Dengue-Fieber und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes -Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

  • Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes -Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes -Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Ein Malariarisiko besteht derzeit nicht. Importierte Malariafälle werden aber beobachtet.

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Tollwut (Rabies)

Die Inseln gelten als tollwutfrei. Da dies aber nicht für alle karibischen Nachbarinseln gilt, sollte bei allen Bissverletzungen durch Tiere (auch Fledermäuse) ein Arzt aufgesucht werden.

Medizinische Hinweise für das Britische Territorium im Indischen Ozean (Chagos-Archipel) und die Pitcairninseln.

Reisende auf die Pitcairn Inseln müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen, wenn sie älter als ein Jahr sind oder aus einem Gelbfieberendemiegebiet einreisen. Für beide Territorien gilt:

  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Impfungen gegen Hepatitis B empfohlen.

Bitte beachten Sie bei Reisen in das Chagos-Archipel und die Pitcairninseln ebenfalls die Abschnitte Dengue-, Chikungunya-Fieber, Malaria, HIV/AIDS und Durchfallerkrankungen (s.o.).

Medizinische Versorgung

Von deutschen gesetzlichen Krankenkassen ausgestellte Europäische Krankenversicherungskarten (EHICs) sowie Provisorische Ersatzbescheinigungen (PEBs) können bei vorübergehenden Aufenthalten im Vereinigten Königreich im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden. Besucher und Touristen haben mit einer EHIC wie bisher Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungen beim NHS.

Die medizinische Versorgung in den britischen Überseegebieten ist nicht mit dem europäischen Standard vergleichbar, im regionalen Vergleich jedoch gut. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen sollten sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in die Überseegebiete bewusst sein.

Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.

Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.

  • Lassen Sie sich vor einer Reise in die Überseegebiete durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG .

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Weltweiter Sicherheitshinweis

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ ( IS ) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen: Krisenvorsorgeliste

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Denken Sie an Ihre Reisekrankenversicherung!

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten ( z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Reisemedizinische Hinweise

Informationen über häufige Infektions- und Tropenkrankheiten

Vorsicht bei exotischen Souvenirs

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ .

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einreise england tourist

What you need to know about England's new travel system

Sasha Brady

Oct 15, 2021 • 4 min read

Robin Hood's Bay, North Yorkshire, England, UK, on an overcast winter morning.

England is streamlining its international travel rules © travellinglight / Alamy Stock Photo

England streamlined its COVID-19 border rules in early October, replacing the green, amber and red traffic light policy with a "new clearer travel system" and scrapping the two-test rule for people who are fully vaccinated. Traveling or returning to England? Here's what you need to know.

On the back of the UK's successful vaccination campaign, a new system for international travel is now in place. Under the new policy, the previous traffic light system is replaced by a single list of red countries and territories that are considered high-risk in the context of COVID-19. People coming from red-list countries are subject to stricter rules including quarantine. Anywhere not on the red list is considered low-risk and therefore approved for non-essential travel.

New testing requirements

Testing requirements are reduced for most fully vaccinated arrivals from non-red list countries, provided they were vaccinated in the UK, the US, the EU or one of these  50-plus countries and territories . These arrivals will no longer need to take a pre-departure travel test when traveling to England.

TRAVEL UPDATE🔊: we’re making testing easier for travel 🧳💉 From Mon 4 Oct, if you’re fully vax you won’t need a pre-departure test before arrival into England from a non-red country and from later in Oct, will be able to replace the day 2 PCR test with a cheaper lateral flow. — Rt Hon Grant Shapps MP (@grantshapps) September 17, 2021

However, these passengers will need to book and pay for a day two COVID-19 test  to be taken after arrival in England.

Starting on October 24, full vaccinated passengers and most people under the age of 18⁠—arriving from countries not on the red list⁠—will be able to take a cheaper lateral flow test, instead of a PCR test, on day two of their arrival. The test are available through private providers, which will be listed on gov.uk , and can be booked starting October 22. The move comes just in time for those returning from half-term breaks. 

Travelers will have to take a photo of the test and a booking reference from the private provider, and send it to the provider to verify their test results. Passengers can also book a test at some airports. If a test shows a positive result, the traveler will need to self-isolate and take a PCR test to confirm.

BRITAIN-HEALTH-VIRUS-TRAVEL

Red list rules

Only British and Irish citizens or UK residents may return to England from red list  countries, but as of October 11, that list has been considerably reduced, from nearly 50 countries to just seven: Colombia, Dominican Republic, Ecuador, Haiti, Panama, Peru, and Venezuela. "With half-term and winter sun around the corner, we’re making it easier for families and loved ones to reunite, by significantly cutting the number of destinations on the red list, thanks in part to the increased vaccination efforts around the globe," transport secretary Grant Shapps said in a statement. "Restoring people’s confidence in travel is key to rebuilding our economy and levelling up this country. With less restrictions and more people traveling, we can all continue to move safely forward together along our pathway to recovery."

Entry is denied for everyone else from a red-list location unless traveling for essential reasons. Arrivals from red-list countries, including returning citizens, must take a pre-departure test and then quarantine in a government-designated hotel for 10 days at a cost of £2285 per person, as well as taking two more PCR tests on days two and eight of their quarantine period.

Unvaccinated travelers

Under the new policy, unvaccinated passengers need to take tests before departure, on days two and eight of arriving/returning to the UK and will also need to quarantine for 10 days.

Read more: Do you need a visa to go to the United Kingdom?

Traveling with kids

As of mid-October, anyone under the age of 18 traveling from the 50-some countries with UK-approved vaccination programs is exempt from taking a pre-trip test, whether they're vaccinated or not, and all children under the age of 11 are exempt as well, no matter where they're traveling from. 

Children ages 11 to 17 traveling from red list countries have to take a COVID-19 test within three days of their arrival in England. Upon arrival, those aged 5 to 17 are required to quarantine for 10 days and take two tests, while those ages 4 and under are just required to quarantine. All passengers will need to fill in a passenger locator form ahead of travel.

The rest of the UK

Scotland , Northern Ireland and Wales use the same travel system as England, keeping the red list and merging the current green and amber travel lists into one to determine entry policies. Each government's website has more details.   

For more information on the UK's entry requirements, see here .

You might also like: How to get around in England Canada to require vaccinations for travelers 12 years old and over Visiting France with family? Children over the age of 12 must now have a health pass

This article was first published Aug 5, 2021 and updated Oct 15, 2021.

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Latest information on COVID-19

Page updated on 24 february 2022, new covid-19 guidance, all covid-19 restrictions in england have now ended. this means that:, • it is no longer a legal requirement to self-isolate if you test positive for covid-19. however, it’s advised that you stay at home and avoid contact with others (particularly those in vulnerable groups) for at least five full days and until you test negative., • it is no longer a legal requirement to wear a face-covering in any setting. however, it is encouraged that you continue to wear one in crowded, indoor spaces, on public transport and where you may come into contact with people you do not know., • you no longer need to show an nhs covid pass at venues and events by law, though some businesses and venues may continue to ask for proof of a negative test or vaccination status. if so, they should tell you what you’ll need to show in order to access the venue before you visit. , head to the gov.uk website for more information on current covid guidance ., you can also find out what’s happening in cities, towns, counties and regions across england using the links in our map below.  , find local information.

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Willkommen auf den seiten des auswärtigen amts, 1. einreise für deutsche in das vereinigte königreich, 1a. welche auswirkungen haben der brexit und das ende der übergangszeit auf die einreise bzw. den aufenthalt in das vereinigte königreich.

EU -Bürgerinnen und EU-Bürger, die bisher nicht im Vereinigten Königreich ansässig waren, sind seit dem 01.01.2021 für die Einreise bzw. den Aufenthalt neuen Regeln unterworfen.

Die vollständigen britischen Visumvorschriften für Ausländer finden Sie auf der Webseite der Britischen Regierung .

1b. Benötige ich für Besuchs- und/ oder Geschäftsreisen in das Vereinigte Königreich ein Visum?

Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchs- und Geschäftsreisen bis zu 6 Monaten grundsätzlich weiterhin kein Visum.

Mehr, insbesondere zur Abgrenzung zwischen visumfreier Geschäftsreise und visumpflichtigem Erwerbsaufenthalt auf gov.uk: Visiting the UK after Brexit

1c. Darf ich als EU -Bürgerin oder EU -Bürger noch meinen Wohnsitz in das Vereinigte Königreich verlegen?

Am 31.12.2020 endete die Freizügigkeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Wer nach diesem Datum den Wohnsitz in das Vereinigte Königreich verlegen möchte, z. B. um im Vereinigten Königreich zu arbeiten oder zu studieren oder um zur Familie nachzuziehen, muss vorher ein Visum beantragen. Die Erteilung des Visums hängt davon ab, ob er festgelegte Kriterien erfüllt.

Mehr auf gov.uk: Visas and Immigration https://www.gov.uk/browse/visas-immigration

1d. Was bedeutet das Ende der Übergangszeit (31.12.2020) für deutsche Studierende?

EU Studierende, die sich bereits vor dem 31.12.2020 im Vereinigten Königreich niedergelassen haben, mussten im Rahmen des „EU Settlement Scheme“ einen Antrag stellen, um die mit „Settled Status“ oder „Pre-Settled Status“ verbundenen Rechte sichern zu können. Sie mussten einen Wohnsitz begründet haben und auch physische Anwesenheit beweisen können.

EU Studierende, die erst nach dem 31.12.2020 für ihr Studium in das Vereinigte Königreich ziehen, müssen vorab kostenpflichtig ein Studentenvisum beantragen, auch wenn ihre Kurse bereits 2020 begonnen haben. EU Studierende müssen dann (und zwar vorab) ein Studentenvisum beantragen, wenn der geplante Aufenthalt sechs Monate überschreitet. In diesen Fällen ist eine Einreise zum Studienantritt ohne vorheriges Visum nicht möglich und hat bereits zu Zurückweisungen an der Grenze und Rückflügen nach Deutschland geführt.

Die Studierenden haben auf Grundlage des Visums auch deutlich weniger Rechte als diejenigen, die „Settled Status“ bzw. „Pre-Settled Status“ erhalten haben.

Weitere Informationen für die Zeit ab 01.01.2021 vom UK Council for International Student Affairs hier und hier , und von Study UK/British Council

Linkliste zu Brexit und dem Hochschulbereich auf der Webseite der DAAD -Außenstelle London

1e. Darf ich als EU -Bürger als Au Pair im Vereinigten Königreich tätig sein?

Für EU -Bürger ist es seit dem 01.01.2021 nicht mehr gestattet, eine Stelle als Au-Pair im Vereinigten Königreich anzutreten.

1f. Darf ich als EU -Bürger im Vereinigten Königreich ein Pflichtpraktikum meiner Universität absolvieren?

Sofern die Bedingungen für ein „ Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) “ erfüllt sind, kommt die Beantragung eines solchen kostenpflichtigen Visums in Betracht. In der Regel ist es für EU -Bürger aber seit dem 01.01.2021 praktisch kaum mehr möglich, ein Pflichtpraktikum einer deutschen Universität im Vereinigten Königreich zu absolvieren.

1g. Darf ich als EU -Bürger im Vereinigten Königreich eine Station des Rechtsreferendariats (Verwaltungs- oder Wahlstation) absolvieren?

Das seit dem 01.01.2021 für EU -Bürger geltende britische Ausländerrecht sieht auch grundsätzlich keine Ableistung einer Station im Rahmen der deutschen Referendariatsausbildung mehr vor.

1h. Kann ich als EU -Bürgerin oder EU -Bürger auch nach dem Brexit noch mit dem Personalausweis und dem Reisepass nach Großbritannien einreisen?

Seit dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU -Bürgerinnen und EU -Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich. Dies gilt auch für Transitreisende.

Sollten Sie über einen „Settled Status“ oder auch „Pre-Settled Status“ verfügen, dürfen Sie grundsätzlich auch weiterhin mit ihrem Personalausweis einreisen. Um ihren Status bei der Grenzkontrolle besser nachweisen zu können, sollte ihr Personalausweis mit dem digitalen Aufenthaltsstatus verbunden sein. Ab 2026 steht es der britischen Regierung frei, bei Personalausweisen auf biometrische Dokumente zu bestehen. Luftfahrtgesellschaften bestehen teils grundsätzlich auf einen Reisepass (statt Personalausweisen).

Mehr auf gov.uk: Visiting the UK after Brexit

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Vereinigtes Königreich (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland)

Stand 02.06.2024 (Unverändert gültig seit: 28.05.2024)

Sicherheitsstufe

Aktuelle hinweise.

Aufgrund von Streiks der britischen Grenzkontrollorgane, des Bodenpersonals von Flughäfen und des Bahnpersonals kann es zu erheblichen Reisebehinderungen bis hin zu Flug- und Bahnausfällen kommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Flug-, Fähr- oder Bahnlinie, ob die von Ihnen gebuchte Reise stattfinden kann.

ACHTUNG: Aufgrund des Brexits wurden von einigen Mobilfunkanbietern Roaming-Gebühren  für Telefonate und Datenverbrauch und Tarifänderungen für Telekommunikation zwischen dem Vereinigten Königreich und Österreich eingeführt. Mobilgespräche, SMS und Datenverbrauch können damit – je nach Provider – deutlich höhere Kosten verursachen. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig beim jeweiligen Mobilfunkanbieter zu informieren.

Reiseinformationen zu den britischen Überseegebieten

Sicherheit & Kriminalität

Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) im ganzen Land.

Die Bedrohung durch Terror ist laut Einschätzung der britischen Behörden „substantiell“ (dritthöchste Warnstufe), was bedeutet, dass Terroranschläge wahrscheinlich sind, und in Nordirland werden Terroranschläge als sehr wahrscheinlich angesehen („severe“; zweithöchste Warnstufe).

Die Bevölkerung ist aufgerufen, jeglichen Verdacht auf mögliche terroristische Handlungen (besonders verdächtige Gepäckstücke und Taschen in öffentlichen Verkehrsmitteln) unverzüglich der Polizei unter 999 oder der Anti-Terror-Hotline unter 0800 789 321 mitzuteilen (See it – say it – sorted!). Die Informationsnummer des britischen Innenministeriums lautet 02070354848 (09:00 – 17:00 Uhr).

In Nordirland ist ein Aufflammen lokaler Gewalt vor allem während der "Marching-season" (Mitte Juni bis Mitte August) möglich, dabei kann es zwischen rivalisierenden paramilitärischen Gruppen zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen.

Die Kriminalitätsrate entspricht jener anderer westeuropäischer Länder. Besonders in Großstädten kommt es zu nächtlichen Überfällen auf Reisende und Taschendiebstahl. Es wird empfohlen, keinen teuren Schmuck oder Uhren zu tragen und nachts dunkle Straßen und Parks, vor allem in ärmeren Vierteln, zu meiden und somit die üblichen Vorsichtsmaßregeln walten zu lassen. Unter Jugendlichen in ärmeren Vororten von Großstädten grassieren Messerstechereien („stabbings“), die oftmals auch völlig unbeteiligte Passanten betreffen können.

Die Webseiten des Britischen Innenministeriums („Home Office“), der Metropolitan Police und der Stadt London enthalten weiterführende Informationen. Auskünfte zur aktuellen Lage in Nordirland erteilt das Police Service of Northern Ireland (PSNI) unter der Rufnummer: +44 845 600 8000.

Auslandsregistrierung Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online  oder mittels App ausdrücklich empfohlen.

Es wird dringend empfohlen, sich über die Sicherheitslage vor Ort genauestens zu informieren und diese gegebenenfalls während des Aufenthaltes regelmäßig zu überprüfen.

Allgemeine Notrufnummern: 112 oder 999 Polizei: 112 oder 999 Feuerwehr: 112 oder 999 Rettung: 112 oder 999 Notrufnummer für Gehörlose & Hörbehinderte (für SMS): 18000

Einreise & Ausreise

  • Visumpflicht: Nein, für touristische Reisen bis zu sechs Monaten
  • Reisedokumente: Gültiger Reisepass. Seit 1.10.2021 ist die Einreise ins Vereinigte Königreich nur noch mit Reisepass und nicht mehr mit Personalausweis erlaubt. Ausnahme: für Inhaber des Settled- oder Pre-Settled Status wird es noch bis mind. 2025 möglich sein, mit dem Personalausweis einzureisen, wobei auch hier das Mitführen eines gültigen Reisepasses empfohlen wird.  
  • Passgültigkeit:  für die Dauer des Aufenthalts
  • Cremefarbiger Notpass: Wird akzeptiert
  • Minderjährige: Zur Vermeidung von Problemen bei der Einreise empfehlen die britischen Grenzbehörden für alleinreisende Minderjährige die Mitnahme einer Einverständniserklärung des Obsorgeberechtigten bzw. für begleitete Minderjährige eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Obsorge-Berechtigten. Bei abweichenden Familiennamen der gemeinsam reisenden Personen wird die Mitnahme entsprechender Nachweise (Geburts-, Heirats-, Scheidungs-Urkunde) empfohlen. Bei Flugreisen alleinreisender Minderjähriger muss mit der Fluglinie abgeklärt werden, wer das Kind zum Abflug begleitet und wer berechtigt ist, das Kind am Ankunftsflughafen abzuholen. Muster für eine Einverständniserklärung finden Sie auf der Seite des ÖAMTC  und des ARBÖ. Informationen und Hinweise zur Einreise von Minderjährigen in englischer Sprache finden sich unter Information der UK Border Force zur Einreise mit Kindern.
  • SchülerInnengruppenreisen: Die vor dem Brexit gebräuchlichen SchülerInnensammellisten berechtigen seit 01.10.2021 im Vereinigten Königreich nicht mehr zur Einreise. Seither müssen alle SchülerInnen deshalb eigene Reisepässe und – so diese aufgrund ihrer Nationalität im Vereinigten Königreich der Visumpflicht unterliegen – ein entsprechendes Visum für die Einreise in das Vereinigte Königreich mitführen. In Österreich ausgestellte Konventions- und Fremdenpässe berechtigen nicht zur visumfreien Einreise.
  • Sonstiges:  Aktuelle Informationen zum Thema Brexit finden Sie auf den Webseiten der Österreichischen Botschaft London , des österreichischen Außenministeriums , des Bundeskanzleramtes sowie der Europäischen Kommission:  Relations with the United Kingdom | European Commission (europa.eu) und Brexit, residence rights for UK nationals in the EU, and EU nationals in the UK - Your Europe (europa.eu) Rechtsverbindliche Informationen und über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Von der Verwendung gestohlener oder verlorener und wieder aufgefundener Reisedokumente wird abgeraten, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde, da Probleme an der Grenze bis zur Einreiseverweigerung nicht ausgeschlossen werden können. Reiseinformationen zu den britischen Überseegebieten

Einfuhr & Ausfuhr

Die Zollbestimmungen für die Einreise in das Vereinigte Königreich finden Sie hier . Zu Informationen hinsichtlich der Mitnahme von Handgepäck wird die Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Fluglinie empfohlen. Kreditkarten werden im Allgemeinen akzeptiert. Eine Behebung von Bargeld ist auch mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte bei den zahlreichen Geldautomaten möglich.

Einfuhr und Besitz von Pfeffersprays und Messern, die offensichtlich Angriffswaffen sind, sind strengstens verboten.

Domestizierte Katzen, Hunde und Frettchen aus Österreich dürfen auch noch nach Ende der Übergangsfrist am 31.12.2020 ohne Quarantäne in das Vereinigte Königreich eingeführt werden, andere Säugetiere unterliegen Quarantänebestimmungen, siehe weitere Informationen

Die Ausfuhr von kulturell wertvollen Gütern unterliegt Beschränkungen.

Gesundheit & Impfungen

Europäischer Standard im Gesundheitswesen, aber oft nicht so gut wie in Österreich.

Die Mitnahme einer Reiseapotheke, die nicht nur regelmäßig benötigte Arzneimittel, sondern auch Medikamente für gängige Reiseerkrankungen beinhaltet, wird dringend empfohlen. Wer auf bestimmte Medikamente angewiesen ist, sollte einen ausreichenden Vorrat und einen Nachweis über die ärztliche Verschreibung mitnehmen, auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden Sie nähere Informationen zur Mitnahme von Medikamenten ins Ausland.

Für die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen im Vereinigten Königreich wird empfohlen sich von der zuständigen Krankenkasse in Österreich eine sogenannte „Provisorische Ersatzbescheinigung“ ausstellen zu lassen. Nähere Informationen dazu erteilt Ihre Krankenkasse. In medizinischen Notfällen oder bei plötzlicher Erkrankung während Ihrer Reise ist der Zugang zur Notfallmedizin aber auch ohne diese Bescheinigung gewährleistet.

Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.

Verkehr & Klima

Öffentliche Verkehrsverbindungen: Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen, in Glasgow sowie Liverpool und London U-Bahnen. In Großbritannien herrscht Linksverkehr.

Eine polizeiliche Verlustanzeige berechtigt bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheines nicht zum Lenken eines Kraftfahrzeuges. Diese und selbst angefertigte Ersatzkennzeichentafeln berechtigen bei Verlust der Originalkennzeichen ebenso nicht zum Lenken solcherart ausgestatteter Kraftfahrzeuge. Die britischen Behörden empfehlen dringend, bei Verlust von Fahrzeugpapieren, Führerschein oder auch Kennzeichentafeln, ehestmöglich österreichische Ersatzdokumente zu beschaffen. Nähere Informationen zur Straßenverkehrsordnung finden Sie in der Länderdatenbank des ÖAMTC  und des ARBÖ.

Informationen zur City Maut für Teile der Innenstadt und zur Umweltzone im Großraum London finden Sie unter London Congestion Charge  bzw.  London Low Emission Zone  und Ultra Low Emission Zone

Informationen zur Höhe der jeweiligen Gebühr: daily charge. Bei Nichtentrichtung drohen empfindliche Strafen.

Im Ausland angemeldete Fahrzeuge müssen registriert  werden, wenn sie die Standards  erfüllen oder wenn sie einem Ausnahmetatbestand unterliegen. Die Registrierung sollte auf jeden Fall rechtzeitig vor Reisebeginn durchgeführt werden.

Auch in anderen Großstädten des Vereinigten Königreichs, z.B. in Edinburgh, Glasgow und Birmingham, wurden ähnliche Umweltschutzmaßnahmen (Low Emission Zone, Clean Air Zone) getroffen bzw. werden bestehende Maßnahmen laufend verschärft. Daher wird empfohlen, sich kurz vor einer Autoreise in eine der großen Städte z.B. beim örtlichen Tourismusverband genau darüber zu informieren, ob und unter welchen Bedingungen bzw. Kosten eine Fahrt mit dem Pkw oder Campingmobil ins Stadtzentrum erlaubt ist.

Ozeanisch mildes Klima mit geringen Temperaturunterschieden und häufigen Niederschlägen, insbesondere in Wales, Schottland und Nordirland. Kalte Winter mit Schnee.

In England, Wales, Schottland, Nordirland kommt es vor allem während der Wintermonate und nach heftigen Regenfällen immer wieder zu schweren Überflutungen. Von den britischen Behörden werden anlassbezogen Überflutungswarnungen (flood alerts und warnings) ausgesprochen. Gefahr für Leib und Leben bei Flood Alerts, bitte beachten Sie in diesen Fällen unbedingt die Unwetter- und Überflutungswarnungen des britischen Met Office und der britischen Regierung für England, Schottland,   Wales und Nordirland. Informieren Sie sich zur aktuellen Lage online über das britische Fernsehen  sowie die Überflutungshotline unter 0044/345 988 1188.

Besondere Bestimmungen

Das Mitführen von Waffen, gefährlichen Gegenstände sowie Gegenständen, die allenfalls als Waffen dienen könnten (CS-Gas, Sprühdosen mit Reizstoffen, Pfefferspray, Schreckschusspistolen, Messer mit feststehender Klinge, Schnappmesser etc.) ist im Vereinigten Königreich verboten.

Isle of Man:

Die Isle of Man ist nicht Teil Großbritanniens, es bestehen aber aus historischen Gründen besondere Beziehungen. Weiterführende Informationen finden sich auf der  Regierungsseite der Isle of Man .

Kanalinseln:

Die Kanalinseln sind weder Teil des Vereinigten Königreichs noch eine Kronkolonie, sondern als Kronbesitz direkt der britischen Krone unterstellt. Es besteht keine Niederlassungsfreiheit. Weiterführende Informationen zu den Beziehungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU finden sich auf den jeweiligen Regierungsseiten: Amtsbezirk Guernsey (inklusive Kanalinseln Alderney , Brecqhou, Herm, Jethou, Sark ) Amtsbezirk Jersey bzw. Jersey Business .

Das Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt bei 16 Jahren.

Haftungsausschluss: Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten weist darauf hin, dass es keine Gewähr für die Vollständigkeit dieser Reiseinformationen übernimmt. Für allenfalls eintretende Schäden kann keine Haftung übernommen werden.

Österreichische Vertretungen

Grand cayman.

Legende:     zutreffend     nicht zutreffend

Telefon: (+44/0) 7545 423934 E-Mail: austriabelfast(at)gmail.com Leitung: HEENAN Deirdre | Honorarkonsulin Konsularbezirk: Nordirland

Antragstelle für alle Reisepässe und Personalausweise Antragstelle nur für Kinderpässe, Notpässe und Kinderpersonalausweise Notpassausstellung vor Ort Visabefugnis Beglaubigungsbefugnis

Parteienverkehr: Fr 15.00 - 16.00    

Telefon: (+44) 131 618 2819 E-Mail: scotland(at)austrianconsulate.eu Leitung: CREPAZ Christoph | Honorarkonsul Konsularbezirk: Scotland Anmerkung: Tel. Erreichbarkeit Montag - Freitag, 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17 Uhr. Termine nach tel. Vereinbarung.

Mobil: (+1) 345 916 6688 E-Mail: austrian(at)consulate.ky Web: www.consulate.ky Leitung: RICHTER Martin | Honorarkonsul Konsularbezirk: Cayman Islands Anmerkung: Parteienverkehr auch jederzeit nach telefonischer Voranmeldung.

Parteienverkehr: Mo 09.00 - 10.00     Di 09.00 - 10.00     Mi 09.00 - 10.00     Do 09.00 - 10.00     Fr 09.00 - 10.00    

Telefon: (+1/441) 494 4019 E-Mail: office(at)austrianconsulbermuda.com Leitung: HOSKINS Katarina | Honorarkonsulin Konsularbezirk: British Overseas Territory Bermuda Anmerkung: Parteienverkehr nach Vereinbarung.

Telefon: (+44/20) 7344 3250 (Amt) Telefax: (+44/20) 7344 0292 E-Mail: london-ob(at)bmeia.gv.at Web: www.bmeia.gv.at/oeb-london https://www.facebook.com/AustrianEmbassyLondon https://twitter.com/austriainuk https://www.instagram.com/austriainuk/ Leitung: WRABETZ Bernhard, Mag.phil. | ao. und bev. Botschafter Amtsbereich: Vereinigtes Königreich

Telefon: (+44/20) 7225 73-00 (Amt) Telefax: (+44/20) 7225 0470 E-Mail: london-kf(at)bmeia.gv.at office(at)acflondon.org Web: www.acflondon.org https://www.facebook.com/acflondon https://twitter.com/ACF_London https://www.instagram.com/acf_london/ Leitung: DENNHARDT-HERZOG Waltraud, Dr.phil. | Gesandte (kulturelle Angelegenheiten), Direktorin

Parteienverkehr: Mo 09.00 - 17.00     Di 09.00 - 17.00     Mi 09.00 - 17.00     Do 09.00 - 17.00     Fr 09.00 - 17.00    

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Ausländische Vertretungen in Österreich

Botschaft des vereinigten königreichs großbritannien und nordirland.

Jauresgasse 12, 1030 Wien

Telefon: (+43 / 1) 716 13 - 0 Telefax: (+43 / 1) 716 13 - 2999 E-Mail: press(at)britishembassy.at Web: www.gov.uk/world/organisations/british-embassy-vienna Notruf: (+43 / 1) 716 13 - 0 Amtsbereich: Republik Österreich

Delegation des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland bei der OSZE

Telefon: (+43 / 1) 716 13 - 0 Telefax: (+43 / 1) 716 13 - 3900 E-Mail: ukdel.vienna(at)fco.gov.uk

Ständige Vertretung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland bei den Internationalen Organisationen in Wien

Telefon: (+43 / 1) 716 13 - 0 Telefax: (+43 / 1) 716 13 - 4900 E-Mail: ukmis.vienna(at)fco.gov.uk

Ständige Vertretung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland bei der IAEA in Wien

Telefon: (+43 / (0)1)) 716 13 - 0 Telefax: (+43 / (0)1)) 716 13 - 2900 E-Mail: ukmis.Vienna(at)fco.gov.uk

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England’s international Covid travel rules have been simplified.

The change, which came into force on Monday, replaced a traffic light-inspired system with a single “red” list of places that present the highest virus risk.

einreise england tourist

By Isabella Kwai

  • Published Oct. 4, 2021 Updated Oct. 29, 2021

LONDON — Streamlined coronavirus restrictions on international travel in and out of England came into effect on Monday, including an easing of testing and quarantine requirements for fully vaccinated arrivals.

The change, which went into effect at 4 a.m. local time, replaced a three-tier traffic light-inspired system with a single “red” list of countries and territories that present the highest risk.

Critics had complained that the old system — which periodically involved the government altering the risk status of countries and which left Britons scrambling to figure out the latest rules during vacations — had caused confusion within the travel industry.

“We are accelerating towards a future where travel continues to reopen safely and remains open for good,” Grant Shapps, Britain’s transportation secretary, said in a statement, “and today’s rule changes are good news for families, businesses and the travel sector.” Mr. Shapps attributed the move to the vaccination rate; 67 percent of the population of the United Kingdom is fully vaccinated .

Under the new rules, fully vaccinated travelers entering England will no longer be required to take a pre-departure coronavirus test when returning from a country that is not on the red list. And though travelers must still pay for a test to take on the second day after their return, beginning later this month, the government said it would accept less expensive rapid tests over polymerase chain reaction, or P.C.R., tests.

Arrivals who tested positive, however, would still need to isolate and take a P.C.R. test, “which would be genomically sequenced to help identify new variants,” the government said.

Testing and quarantine requirements for those who are not fully vaccinated remain the same, as do rules for those entering from “red” list countries.

After the success of a pilot test involving arrivals from United States and Europe, England will also begin a phased approach to recognizing vaccinations that have been administered in other countries and territories, expanding that list on Monday to over 50 countries including the United Arab Emirates, Japan and Canada.

In the past week, Britain reported an average of 33,779 daily cases and 112 daily deaths, according to a New York Times database. Cases have increased by 16 percent from the average two weeks ago.

Isabella Kwai is a breaking news reporter in the London bureau. She joined The Times in 2017 as part of the Australia bureau. More about Isabella Kwai

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Reisehinweise & Vertretungen

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Publiziert am: 23.10.2023

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden.

Grundsätzliche Einschätzung

Kriminalität, verkehr und infrastruktur, besondere rechtliche bestimmungen, naturbedingte risiken, medizinische versorgung, nützliche adressen.

  • Reisehinweise kurz erklärt
  • Tipps vor der Reise
  • Reisedokumente, Visum und Einreise
  • Tipps während der Reise
  • Häufig gestellte Fragen
  • Hilfe im Ausland
  • Terrorismus und Entführungen
  • Radioaktivität
  • Travel Admin
  • E-Mail-Abonnierung Reisehinweise

FOKUSTHEMEN

  • Maritime Risiken und Piraterie
  • Entführungsrisiko in der Sahara und Sahelzone

Das Land ist stabil. Dennoch ist in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht geboten, da Ausschreitungen möglich sind.

Bei den regelmässigen Streiks muss mit Behinderungen und Verspätungen im Reiseverkehr gerechnet werden.

Die britischen Behörden weisen auf das Risiko von Terroranschlägen hin. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Terrorism and national emergencies Security Service MI5: Terrorism

Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam. Terrorismus und Entführungen

In Nordirland  bestehen gewisse soziale und politische Spannungen, die sich vor allem rund um Gedenktage zeigen. So ist es wiederholt in der Zeit rund um den 12. Juli zu Ausschreitungen gekommen. Ausschreitungen haben in der Vergangenheit wiederholt Verletzte gefordert. Es gibt auch ein Risiko von Anschlägen durch Splittergruppen der Irish Republican Army (IRA). Anschläge richten sich vor allem gegen Sicherheitskräfte, wie zum Beispiel der Bombenanschlag auf ein Polizeiauto in Strabane im November 2022. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Im November 2021 gab es Brandstiftungen und Überfälle auf Linienbusse in Belfast.

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil erheblich variieren, und es wird eine erhöhte Zahl von Gewaltdelikten gemeldet. Bei Angriffen werden zunehmend Stichwaffen eingesetzt.

Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.

Beachten Sie die Informationen und Tipps der britischen Polizei. British Transport Police: Don’t let them pocket it Police.uk: national website

Die Strassen sind generell in gutem Zustand; es herrscht Linksverkehr . Highway Code, Road Safety Advice etc.

Im Grossraum London muss teilweise mit Strassengebühren gerechnet werden, zum Beispiel in der Ultra Low Emission Zone oder in der Londoner Innenstadt (Congestion Charge). Transport for London: Congestion Charging Transport for London: Ultra Low Emission Zone (ULEZ)

Öffentlicher Verkehr: Grossbritannien verfügt über zahlreiche Bahn- und Busverbindungen, doch ist das öffentliche Verkehrsnetz auf dem Land weniger weit verzweigt als in der Schweiz.

Der Verkauf von alkoholischen Getränken (auch Bier) und Tabakwaren an Personen unter 18 Jahren ist nicht erlaubt. Der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen, in Parks etc. ist kommunal geregelt und in einigen Gemeinden ganz oder teilweise verboten. Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest. The drink drive limit

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen geahndet.

In den britischen Überseegebieten in der Karibik muss von Juni bis November mit Hurrikanen gerechnet werden (Anguilla, Cayman Islands und andere). Der Vulkan Soufrière Hills auf Montserrat ist aktiv. Erdbeben in der Karibik können neben Verwüstungen an Land auch Tsunami auslösen, die die ganze Region erreichen können.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und die Anweisungen der lokalen Behörden. World Meteorological Organization Department of Disaster Management and Emergencies Turks and Caicos Islands Department of Disaster Management British Virgin Islands Disaster Management Anguilla

Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. In den britischen Überseegebieten kann die medizinische Versorgung unterschiedlich sein. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden. Die Karte ist jedoch nicht in allen britischen Überseegebieten gültig. Beachten Sie die Informationen von: Gemeinsame Einrichtung KVG Gov.UK: Healthcare for visitors to the UK

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks , wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren. Reiselinks

Allgemeine Notrufnummer: 999 Britische Zollvorschriften: Bringing goods into the UK

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden. Regionales Konsularcenter in London Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc. Ausländische Vertretungen in der Schweiz Gov.UK: Visiting the UK as an EU, EEA or Swiss citizen

Ausschluss der Haftung Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen. Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.

Letzte Aktualisierung 23.10.2023

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Brexit: Was Reisende wissen sollten

Bröckelnder Zement in den Farben der Europäischen Gemeinschaft und der Flagge Englands angemalt.

Braucht man ein Visum oder einen Reisepass? Ist ein Internationaler Führerschein notwendig? Ist die Grüne Karte Pflicht? Was Reisende und Verbraucher nach dem Brexit beachten sollten.

Großbritannien kein Mitglied der Europäischen Union mehr

Einreise nur noch mit Reisepass

Vor allem bei Reisen neue Regeln für Verbraucher

Großbritannien (GB) ist seit 2021 kein Mitglied der Europäischen Union mehr. ADAC Juristinnen und Juristen erklären, welche Auswirkungen der Brexit für Reisende und Verbraucher hat.

Inhaltsverzeichnis

Flug gestrichen oder verspätet

Reisen mit der bahn, internationaler führerschein, grenzkontrolle, reisepass und visum, telefonieren mit dem handy, grüne versicherungskarte und d-schild, auslandskrankenversicherung, haustier mitnehmen und zoll.

Können sich EU-Bürger, die aus der EU ins Vereinigte Königreich fliegen oder umgekehrt, zum Beispiel bei einer Flugverspätung noch auf die EU-Passagierrechte berufen?

Das Vereinigte Königreich gilt seit dem 1.1.2021 als Drittland. Die sogenannte EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt nur noch bei Flügen aus der EU nach GB und Flügen aus GB in die EU , die mit einem EU-Airline durchgeführt werden.

Viele Regelungen der EU-Verordnung wurden aber ins britische Recht übernommen, sodass auch bei Flügen aus GB mit Nicht-EU-Luftfahrtunternehmen oder aus außereuropäischen Staaten nach GB ein hoher Schutz der Passagiere erhalten bleibt. Es kann aber Abweichungen gegenüber den EU-Fluggastrechten, wie zum Beispiel bei der Höhe der Erstattung.

Es ist nicht mit weitergehenden Auswirkungen für Reisende zu rechnen, denn auch in der Vergangenheit gab es schon Kontrollen im Eisenbahnverkehr durch den Kanaltunnel . Es kann aber zu Wartezeiten am Eurotunnel kommen.

Bei Verspätungen oder Zugausfall gelten die EU-Fahrgastrechte für Fahrten durch EU-Länder. Innerhalb GB können sich Fahrgäste auf die britischen Fahrgastrechte berufen.

Der deutsche Führerschein wird während eines Urlaubs in GB anerkannt. Einen internationalen Führerschein braucht man nicht.

Für britische Führerscheininhaber gilt: Während eines vorübergehenden Aufenthalts in Deutschland können Sie mit der britischen Fahrerlaubnis fahren. Wer einen Wohnsitz in Deutschland begründet, darf ab diesem Zeitpunkt noch 6 Monate in Deutschland fahren und muss dann den britischen Führerschein umtauschen . Der Umtausch ist ohne theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung möglich. Weitere Informationen zur Aufnahme des Vereinigten Königreichs in die Staatenliste finden Sie hier .

Nutzen Sie den ADAC Bußgeldrechner Ausland , um sich über die Bußgelder in Großbritannien zu informieren.

Reisende mussten sich schon in der Vergangenheit auf Kontrollen bei der Ein- und Ausreise einstellen, weil GB nicht am Schengen-Abkommen beteiligt ist. Daran ändert sich durch den Brexit nichts. Zusätzlich zu Personen- werden auch Zollkontrollen stattfinden.

Für die Einreise ins Vereinigte Königreich benötigen Sie einen Reisepass . Der Personalausweis reicht nicht mehr aus. Der Reisepass muss noch mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Eine Ausnahme gilt für EU-Bürger, die bereits einen sogenannten "Pre-Settled Status" oder "Settled Status" erhalten haben. Diese können mindestens bis 2025 ihren Personalausweis verwenden.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Fluggesellschaften abweichende Bestimmungen zum Beispiel für die Einreise Minderjähriger haben. Alleinreisende Minderjährige brauchen eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten . Informationen zur Einreise Minderjähriger

EU-Bürger brauchen für kurzzeitige Aufenthalte in GB (wie Urlaub, Messebesuch, Geschäftsreise) in der Regel kein Visum. Erkundigen Sie sich aber vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt über die aktuellen Regelungen.

Großbritannien: Elektronische Genehmigung für Einreise geplant

Reisende aus EU-Staaten brauchen für die Einreise nach Großbritannien voraussichtlich ab Ende 2024 zusätzlich zum Reisepass eine kostenpflichtige elektronische Einreisegenehmigung (ETA) . Alle wichtigen Informationen für Einreise, Zoll und Aufenthalt in Großbritannien

Telefonieren darf im EU-Ausland nur so viel kosten wie im Inland. Nach dem Brexit kann es daher für Reisende mit deutschen Telefonkarten im britischen Telefonnetz teurer werden. Allerdings verzichten viele Anbieter auf Roaminggebühren. Es gibt bei manchen Anbietern auch Tarife, die auch Nicht-EU-Staaten enthalten.

Autofahrer müssen eine Grüne Versicherungskarte mit auf die Reise nach Großbritannien nehmen. Sie dient als Nachweis über den Versicherungsschutz und erleichtert im Schadenfall die Aufnahme der Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten. Prüfen Sie vor der Reise, ob Ihre Versicherung das Vereinigte Königreich mit umfasst.

Da Großbritannien nach dem Brexit nicht mehr Teil der EU ist, brauchen Autofahrende ein großes D-Schild mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm.

Reisende sollten prüfen, ob sie eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben. Erkundigen Sie sich bereits im Vorfeld der Reise bei Ihrer Krankenkasse, ob und wenn ja welche Kosten, die durch eine medizinische Versorgung in Großbritannien entstehen, erstattet werden. Falls nicht, ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung sinnvoll.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Der EU-Heimtierausweis , mit dem man mit Hund oder Katze nach GB reisen darf, gilt weiter. Nehmen Sie am besten ca. vier Monate vor der geplanten Reise Kontakt mit Ihrem Tierarzt auf, um die Bedingungen zu erfüllen. Die britische Regierung stellt die Vorgaben in englischer Sprache online zur Verfügung.

Brexit: Widerruf bei Online-Kauf schwierig

Seit dem Brexit gelten die europäischen Regelungen zum Widerrufsrecht nicht mehr verpflichtend. Der Widerruf eines Online-Kaufs kann daher kompliziert und unter Umständen teuer sein. Tipp: Schauen Sie sich vor der Bestellung die AGB und Widerrufsbelehrung des Shops an.

Bei Streit mit einem britischen Händler steht seit dem Brexit die außergerichtliche Streitschlichtung der EU nicht mehr zur Verfügung.

Die Einfuhr von Waren bei der Reise nach GB stellt zudem einen Zollvorgang dar. Die Waren müssen zollrechtlich abgefertigt werden. Für die Einfuhr von bestimmten Waren durch Privatpersonen gibt es jedoch sogenannte Freimengen , bis zu denen keine Einfuhrabgaben fällig werden. Informationen zu den Freimengen finden Sie beim deutschen Zoll . Die Einfuhrumsatzsteuer muss weiter entrichtet werden.

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Register to vote Register by 18 June to vote in the General Election on 4 July.

  • International travel, immigration and repatriation during COVID-19
  • Entering England during COVID-19

Travel to England from another country – COVID-19 rules

Check if there are any COVID-19 rules in place for travel to England from abroad.

Applies to England

  • Guidance for Northern Ireland
  • Guidance for Scotland
  • Guidance for Wales

Travel to England rules

When you travel to England, you:

  • do not need to complete a UK passenger locator form before you travel
  • do not need to take any COVID-19 tests before you travel or after you arrive
  • do not need to quarantine when you arrive

This applies whether you are vaccinated or not.

It includes people who are transiting through England.

Other countries may have rules about what you need to do to leave the country to travel to England. You should check travel advice for the country you are travelling from.

How to stay safe while in the UK and on public transport

Check separate public health guidance on how to stay safe and help prevent the spread of COVID-19 while you are in the UK .

Travel provider and transport hub rules

Your travel provider, or the transport hub you travel through, may have COVID-19 rules in place. For example, they may require or advise you to wear a face covering.

You should follow any COVID-19 rules and guidance from:

  • your travel provider – airline, ferry, coach or train company
  • the transport venue – airport, port, coach or railway station

Travel abroad from the UK

Other countries may still have COVID-19 rules that you must follow to travel there from the UK .

Check the ‘Entry requirements’ section of foreign travel advice for all countries you will visit or travel through .

You do not need to take any COVID-19 tests to travel to England from mainland China.

Updated rules for people travelling from mainland China announced.

New rules for travel from China come into force today.

More information about COVID-19 testing requirements for travel from mainland China to England.

From 5 January, people flying from mainland China to England will be asked to take a COVID-19 pre-departure test.

When you arrive in England from abroad you do not need to take any COVID-19 tests or fill in a UK passenger locator form.

If you will arrive in England after 4am, Friday 18 March, you do not need to take any COVID-19 tests or fill in a UK passenger locator form.

If you began your journey in Russia, you do not need to complete a passenger locator form, or take a COVID-19 test before travel to England or on arrival.

If you began your journey in Ukraine, you do not need to complete a passenger locator form, or take a COVID-19 test before travel to England or on arrival.

From 9am Monday 28 February, you can fill in the UK passenger locator form up to 3 days before you arrive in England.

From 24 February, there is no legal requirement to self-isolate if you get a positive day 2 test result.

You do not need to take any COVID-19 travel tests or self-isolate on arrival in England if you qualify as fully vaccinated.

The testing and quarantine rules for international travel to England will change 11 February 2022.

You can now choose a lateral flow test or a PCR test as your post arrival test.

From 4am 7 January you do not have to quarantine on arrival in England if you qualify as fully vaccinated for travel to England.

Changes to rules for fully vaccinated people travelling to England from 4am 7 January 2022.

People who qualify as fully vaccinated for travel to England can now end self-isolation after 7 days with 2 negative lateral flow tests.

Further information about quarantine rules for children aged 4 and under.

People aged 12 years and over must COVID-19 test before they travel to England from abroad.

From 4am, Tuesday 7 December all people aged 12 years and over must also take a PCR or LFD COVID-19 test before they travel to England from abroad.

People who qualify as fully vaccinated must quarantine and take a PCR test before the end of day 2 after they arrive in England. Lateral flow tests will not be accepted.

From 4am 30 November 2021, fully vaccinated people must self-isolate and take a PCR test before the end of day 2 after they arrive in England. They may leave self-isolation if their PCR result is negative. Lateral flow tests will not be accepted.

South Africa, Botswana, Eswatini, Lesotho, Namibia and Zimbabwe will move onto the red list at 12.00 midday Friday 26 November. A temporary flight ban will be in place and all travellers who have been in these countries must quarantine and take tests.

Travel to England rules for children no longer depend on their place of residence.

Clarification about unclear or inconclusive test results.

From 4am 22 November 2021, all children aged 17 and under will not have to quarantine on arrival in England.

People who qualify as fully vaccinated for travel to England can book a lateral flow test for use from 24 October instead of a PCR test.

From 22 October, if you qualify as fully vaccinated for travel to England, you will be able to book an antigen lateral flow device (LFD) test instead of a PCR for your ‘on arrival’ test.

Rule changes for international travel to England for people who qualify as fully vaccinated.

Changes to amber list rules on quarantine and testing.

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VisitBritain/Rod Edwards

Twee mensen in een kajak bij Eastbourne

Introduction

Für Großbritannien und Nordirland gelten derzeit keine offiziellen COVID-19 Beschränkungen. Hier gibt es einige Hinweise, was bei Infektion mit dem Coronavirus im Urlaub zu tun ist. Weitere Informationen gibt es auf den offiziellen Websites der Regierung unter den nachstehenden Links.

Getty Images

Drei Radfahrer auf einem Küstenweg bei Sonnenuntergang

VisitBritain/Ben Selway

Man and boy sitting on the red basalt columns

VisitBritain/Graham Niven

Eine Frau sitzt auf einem Felsen, eingewickelt in eine Schottendecke

VisitBritain/Crown Copyright

People walking on coastal path towards a lighthouse

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England's COVID-19 travel rules simplified in boost to industry

  • Medium Text

A worker sanitises a sign at the International arrivals area of Terminal 5 in London's  Heathrow Airport

  • Transport secretary simplifies travel rules, cut costs
  • Expensive testing scrapped for fully vaccinated
  • Destinations will be ranked high or low risk

RECOVERY LAGS

Sign up here.

Reporting by Andrew MacAskill, Costas Pitas, Guy Faulconbridge and Sarah Young, Editing by Angus MacSwan, Philippa Fletcher, Peter Graff and Jonathan Oatis

Our Standards: The Thomson Reuters Trust Principles. New Tab , opens new tab

einreise england tourist

Thomson Reuters

Sarah reports on UK breaking news, with a focus on British companies. She has been a part of the UK bureau for 12 years covering everything from airlines to energy to the royals, politics and sport. She is a keen open water swimmer.

Labour MP Diane Abbott

World Chevron

Ukrainian President Volodymyr Zelenskiy arrives at the Shangri-La Dialogue in Singapore

Zelenskiy meets heads of state in Singapore, seeks support for security summit

Ukrainian President Volodomyr Zelenskiy met heads of state and legislators in Singapore late on Saturday and early on Sunday, seeking security assistance and support for a peace summit after arriving for a surprise visit to the Shangri-La Dialogue.

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  5. Enissa goes international?!

COMMENTS

  1. Entering the UK: Overview

    It should be valid for the whole of your stay. You may also need a visa to come into or travel through the UK, depending on your nationality. Check which documents you'll need to come to the UK ...

  2. Aktuelle Einreisebestimmungen für Großbritannien

    Amerikanische, kanadische und australische Touristen sowie Bürger bestimmter Commonwealth-Länder können visumfrei durch Großbritannien und Nordirland reisen, sofern sie einen gültigen Reisepass haben und ihr Reisezweck den Einwanderungsbestimmungen entspricht.. Seit Ende 2023 ersetzt die Electronic Travel Authorisation (ETA) die elektronische Befreiung von der Visumpflicht:

  3. Visiting the UK as an EU, EEA or Swiss citizen

    Updated to remove information about travelling to England during coronavirus (COVID-19). 4 October 2021 Updated information on use of ID cards to enter the UK if you're an EU, EEA or Swiss citizen.

  4. UK travel update: government waives quarantine for arrivals fully

    part of the second Global Travel Taskforce review, these latest changes will boost economy and make it easier for those vaccinated in Europe or USA to return to the England and unite with family ...

  5. Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland: Reise- und

    Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland: Reise- und Sicherheitshinweise Stand - 29.05.2024 (Unverändert gültig seit: 16.04.2024). Letzte Änderungen: Einreise und Zoll - Visum

  6. What you need to know about England's new travel system

    England streamlined its COVID-19 border rules in early October, replacing the green, amber and red traffic light policy with a "new clearer travel system" and scrapping the two-test rule for people who are fully vaccinated. Traveling or returning to England? Here's what you need to know. On the back of the UK's successful vaccination campaign, a new system for international travel is now in place.

  7. Latest information on Covid-19

    Page updated on 24 February 2022New Covid-19 guidanceAll COVID-19 restrictions in England have now ended. This means that:• It is no longer a legal requirement to self-isolate if you test positive for COVID-19. However, it's advised that you stay at home and avoid contact with others (particularly those in vulnerable groups) for at least five full days and until you test negative.

  8. Covid-19: First people arriving into UK after rules relaxed for fully

    BBC News. The first passengers have been arriving in the UK after rules changed to allow people fully vaccinated in the US and EU to avoid quarantine. The change, which came in at 04:00 BST ...

  9. Covid Information Rules For Entering UK

    Latest COVID-19 information. Britain and Northern Ireland currently have no official COVID-19 restrictions in place, however there is still guidance on what to do should you catch coronavirus while here on holiday. For more information, please check the official government websites using the links below. England. Northern Ireland. Scotland. Wales.

  10. 1. Einreise für Deutsche in das Vereinigte Königreich

    Seit dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU -Bürgerinnen und EU -Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich. Dies gilt auch für Transitreisende. Sollten Sie über einen „Settled Status" oder auch „Pre-Settled Status" verfügen, dürfen Sie grundsätzlich auch weiterhin mit ihrem Personalausweis einreisen.

  11. Apply for an electronic travel authorisation (ETA)

    How much it costs. It costs £10 to apply. Everyone travelling needs to get an ETA, including babies and children. You can apply for other people. You cannot get a refund after you apply.

  12. The Official Website For UK Tourism

    VisitBritain - The official tourism website of Great Britain. Providing you with inspirational activities and experiences, from those in the know. Your guidance and information about travelling to Great Britain and Northern Ireland. Helping the travel industry showcase the best of Britain.

  13. UPDATE: What travellers from Europe to UK need to know about new Covid

    These tests, which were scrapped only weeks ago, must be taken within two days of travel to the UK. They can be PCR or antigen tests and must be carried out by all travellers regardless of their vaccination status. The requirement applies for those arriving in England, Scotland, Wales and Northern Ireland. Day 2 PCR tests.

  14. Großbritannien Einreise: Was ist in England oder Wales zu beachten?

    Die folgenden Bestimmungen gelten für die Einreise nach Großbritannien (England, Wales und Schottland). Sie gelten nicht für die Einreise nach Nordirland. Nordirland unterliegt seit dem Brexit am 1.1.2021 gemeinsam mit der Republik Irland dem EU-Heimtiergesetz. Siehe unter Irland - Hund und Katze.

  15. Vereinigtes Königreich

    Vereinigtes Königreich (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) Vereinigtes Königreich. (Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland) Stand 30.05.2024 (Unverändert gültig seit: 28.05.2024) Inkludiert Britische Überseegebiete.

  16. England Eases International Covid Travel Restrictions

    Hannah Mckay/Reuters. LONDON — Streamlined coronavirus restrictions on international travel in and out of England came into effect on Monday, including an easing of testing and quarantine ...

  17. How to apply for a visa to come to the UK

    If you want to visit the UK. Apply for a Standard Visitor visa to visit the UK for up to 6 months. For example: for a holiday or to see family and friends. for a business trip or meeting. to do a ...

  18. Visit the UK as a Standard Visitor: Overview

    A Standard Visitor visa costs £115 for up to 6 months. The earliest you can apply is 3 months before you travel. If you visit the UK regularly, you can choose to apply for a long-term Standard ...

  19. Reisehinweise für das Vereinigte Königreich

    In den britischen Überseegebieten in der Karibik muss von Juni bis November mit Hurrikanen gerechnet werden (Anguilla, Cayman Islands und andere). Der Vulkan Soufrière Hills auf Montserrat ist aktiv. Erdbeben in der Karibik können neben Verwüstungen an Land auch Tsunami auslösen, die die ganze Region erreichen können.

  20. Reisen nach dem Brexit: Alles zu Einreise, Visum etc.

    Großbritannien kein Mitglied der Europäischen Union mehr. Einreise nur noch mit Reisepass. Vor allem bei Reisen neue Regeln für Verbraucher. Großbritannien (GB) ist seit 2021 kein Mitglied der Europäischen Union mehr. ADAC Juristinnen und Juristen erklären, welche Auswirkungen der Brexit für Reisende und Verbraucher hat.

  21. Travel to England from another country

    5 April 2023. You do not need to take any COVID-19 tests to travel to England from mainland China. 17 March 2023. Updated rules for people travelling from mainland China announced.

  22. Aktuelle Informationen zu Covid-19

    Für Großbritannien und Nordirland gelten derzeit keine offiziellen COVID-19 Beschränkungen. Hier gibt es einige Hinweise, was bei Infektion mit dem Coronavirus im Urlaub zu tun ist. Weitere Informationen gibt es auf den offiziellen Websites der Regierung unter den nachstehenden Links. Was man vor einer Reise nach Großbritannien wissen sollte.

  23. England's COVID-19 travel rules simplified in boost to industry

    Britain simplified rules on Friday for international travel to England in a boost to the tourism industry, including scrapping the need for fully vaccinated passengers to take expensive COVID-19 ...